Mittlerweile dürfte hier jeder die bedrohliche Situation erkannt haben. Auch wenn mein "historischer" Vergleich etwas hinkt, ist es trotzdem von meiner seite aus ähnlich wie das damals gwesen sein muss " H E X E N J A G D "
Mit einer Argumentationskette kommt man bei klaren Denkstrukturen weiter, allerdings haben wir es hier mit Politikern zu tun, die eigentlich nur ihre Wiederwahl im Kopft haben.
Mittlerweile gibt es serwohl einen Gesetzesentwurf, der den Passus enthalt:
§ 118 a
1) Ordnungswiedrig handelt, wer
1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürdeherabzusetzen,
indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen
nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebenziel simuliert wird,
2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
3. an solchen Spielen teilnimmt.
2) Die Ordnungswiedrigkeit kann in den Fällen des Punktes 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer
Geldbuße bis zu 5000,-- €,
in den Fällen des Punktes 1 nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.
Absatz 1 & 2 zielt eindeutig auf die Gewerbebetreibenden ab. Nur der Abs. 3 des Punktes 1 zielt auf die Spieler ab, hier bit es allerdings feste Sätze.
Letzendlich obliegt es dem Verwaltungsgericht, ob ein Fledbetreiber und die darauf spielenden eine Ordnungswiedrigkeit begehen oder nicht.
Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie hastig die Paintballgegner die Verbotsanträge gegen die Felder und Halle ausfüllen und an das Verwaltungsgericht absenden.
Sieser Gesetzesentwurf gehört in den Müll und sonst nirgend wohin. Wir werden aber sehen wohin dieser Entwurf kommen wird.
Es grüßt
Falke